Angebot schreiben im Handwerk: Das gehört hinein
Stand: Oktober 2026
Keine Rechtsberatung. Dieser Text fasst die Regeln sachlich zusammen, ersetzt aber nicht die Beratung durch deinen Steuerberater oder Anwalt. Maßgeblich sind die Gesetze, die unten verlinkt sind.
Kurz gesagt
- Ein Angebot bindet dich. Nimmt der Kunde es an, kommt ein Vertrag zustande. Schreib deshalb eine Gültigkeit hinein.
- Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Nenn ihn ausdrücklich so und sag früh Bescheid, wenn es teurer wird.
- Je genauer die Leistung beschrieben ist, desto weniger Streit gibt es später über Zusatzarbeiten.
- Gegenüber Privatkunden nennst du Preise in der Regel einschließlich Umsatzsteuer.
Angebot oder Kostenvoranschlag?
Ein Angebot ist dein verbindlicher Vorschlag: Der Kunde sagt „ja“, und der Vertrag steht. Nach § 145 BGB bist du an dein Angebot gebunden, solange du die Bindung nicht ausgeschlossen hast. Setzt du keine Frist, kann der Kunde es nach § 147 BGB nur so lange annehmen, wie du mit seiner Antwort rechnen durftest. Schreib deshalb eine Frist hinein, zum Beispiel „gültig 14 Tage“.
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Für ihn gibt es eine eigene Regel im BGB (§ 650): Wird absehbar, dass die Kosten wesentlich höher ausfallen, kann der Kunde unter Umständen den Vertrag kündigen. Sag ihm deshalb früh Bescheid und halte es schriftlich fest.
Das gehört in jedes Angebot
- Absender und Kunde mit Name, Anschrift und Kontaktdaten.
- Angebotsnummer und Datum.
- Einsatzort, wenn er von der Kundenanschrift abweicht.
- Leistungen in Positionen: was genau, wie viel (Menge und Einheit), Einzelpreis und Gesamtpreis.
- Material und Arbeitszeit getrennt. Das hilft dir bei der Nachkalkulation und deinem Kunden bei der Steuer (siehe Pflichtangaben auf der Rechnung).
- Nebenkosten ausdrücklich nennen: Anfahrt, Entsorgung, Gerüst, Kleinmaterial. Auch wenn sie „inklusive“ sind.
- Annahmen und Ausschlüsse: Was setzt du voraus (zum Beispiel ein tragfähiger Untergrund, freier Zugang), und was gehört nicht zum Angebot?
- Ausführungszeitraum oder gewünschter Beginn.
- Zahlungsbedingungen: Abschläge, Zahlungsziel, Skonto.
- Gültigkeit: bis wann der Preis gilt.
- Annahme: eine Zeile zum Unterschreiben oder Bestätigen.
Eine Zeile pro Punkt zum Abhaken gibt es als kostenlose Checkliste mit Muster-Angebot.
Preise: netto oder brutto?
Gegenüber Privatkunden (Verbrauchern) müssen Preise grundsätzlich als Endpreis einschließlich Umsatzsteuer genannt werden (Preisangabenverordnung). Bei Gewerbekunden sind Nettopreise mit ausgewiesener Umsatzsteuer üblich. Bist du Kleinunternehmer, weist du keine Umsatzsteuer aus und schreibst den Hinweis auf § 19 UStG ins Angebot.
Typische Fehler
- Anfahrt, Entsorgung oder Gerüst vergessen. Wer sie nicht aufführt, zahlt sie am Ende selbst.
- Pauschalpreis ohne Leistungsbeschreibung. Was nicht drinsteht, ist Auslegungssache.
- Keine Gültigkeit. Dann bist du länger gebunden, als dir lieb ist.
- Preise aus alten Angeboten unbesehen kopiert. Materialpreise ändern sich, prüf sie vor dem Versenden.
- Zusatzwünsche mündlich vereinbart. Halte Änderungen schriftlich als Nachtrag fest, bevor du sie ausführst.
- Nachfassen vergessen. Ein Angebot ohne Antwort ist nicht automatisch abgelehnt. Eine kurze Rückfrage nach ein paar Tagen klärt es.
So hilft Kalkulo
Weniger Tipparbeit beim Angebot
- Deine Preise kommen aus deiner eigenen Liste, für den Start gibt es Vorlagen für elf Gewerke.
- Anfahrt, Kilometer und Werkzeug sind einmal als Pauschalen hinterlegt und kommen mit einem Klick ins Angebot.
- Logo, Firmendaten und Bankverbindung stehen von selbst auf dem PDF.
- Der Kunde kann das Angebot am Bildschirm unterschreiben oder online zusagen.
- Kalkulo erinnert dich ans Nachfassen. Aus dem angenommenen Angebot wird mit einem Klick die Rechnung.
Im Browser ausprobieren, ohne Anmeldung und mit erfundenen Beispieldaten.
Quellen
- § 145 BGB, Bindung an den Antrag
- § 147 BGB, Annahmefrist
- § 650 BGB, Kostenanschlag
- Preisangabenverordnung (PAngV)
- § 19 UStG, Besteuerung der Kleinunternehmer
